Degressive AFA

buildings-480659_640Jedes Unternehmen schreibt jährlich Anlagegüter wie Maschinen ab. Eine dieser Möglichkeiten bei der Abschreibung, ist die degressive Abschreibung, auch als Buchwert-Afa bezeichnet. Die degressive Abschreibung zeichnet sich dadurch aus das der Abschreibebetrag den man abschreiben möchte auf der Grundlage der Anschaffungskosten im ersten Jahr berechnet. Doch die Anschaffungskosten spielen bei der Abschreibung nur im ersten Jahr eine Rolle. In den nachfolgenden Jahren erfolgt die degressive Abschreibung auf der Grundlage vom Restbuchwert. Natürlich werden die Abschreibebeträge jährlich geringer, da sich auch der Restbuchwert von Jahr zu Jahr verringert.

Was ist eigentlich der Vorteil der Methode

Wer sich mit der degressiven Abschreibung beschäftigt, stellt sich natürlich automatisch die Frage nach den Vorteilen. Diese Frage ist einfach zu beantworten, die Abschreibungsbeträge sind im Vergleich zu den anderen Abschreibemöglichkeiten, deutlich höher. Gerade bei modernen Maschinen macht sich dies im Hinblick auf die technischen Weiterentwicklungen, deutlich bemerkbar.

So funktioniert die Berechnung der degressiven Abschreibung

Wie die degressive Abschreibung erfolgt und welche Vorteile man als Unternehmen bei dieser Methode der Abschreibung hat, wurde bereits vorgestellt. Was noch nicht vorgestellt wurde, ist wie genau die Rechenmethode bei der degressiven Abschreibung erfolgt. Wer die degressive Abschreibung vornehmen möchte, muss die Methode der linearen Abschreibung für die Berechnung heranziehen. Dies zeigt auch die Formel die bei der degressiven Abschreibung zur Anwendung kommt. Diese lautet: Abschreibungssatz in Prozent (%): Abschreibungssatz lineare Abschreibung x 2 o. x 3. Um die Berechnung durchführen zu können, muss man den Prozentsatz multiplizieren durch 3 oder 2. Ob 2 oder 3 oder eine andere Zahl zur Anwendung kommt, ist vom Jahr abhängig. Möchte man zum Beispiel eine Maschine aus dem Jahr 2005 abschreiben, erfolgt die Berechnung mit 2, was einem Prozentsatz von 20 Prozent entspricht. Stammt die Maschine aus einer Anschaffung nach dem 01.01.2006 erfolgt die Berechnung der degressiven Abschreibung mit 3. Um es zu verdeutlichen wie jetzt die Berechnung erfolgt, nachfolgend ein Beispiel.

Beispielrechnung degressive Abschreibung

Im November 2005 kauft ein Unternehmen eine Maschine mit einem Gesamtwert von 10.000 Euro. Das Unternehmen schätzt die Nutzungsdauer diese Maschine mit 10 Jahren ein. In diesem Fall beträgt der Abschreibungssatz 10 Prozent bei der Berechnung. Aufgrund dieser Informationen ergibt sich folgende Formel bei der Berechnung der degressiven Abschreibung:

Abschreibungssatz in Prozent (%): 10 x 2 = 20 Prozent

Das Ergebnis beträgt wie man der Rechnung entnehmen kann, 20 Prozent. Das Unternehmen kann somit im ersten Jahr 20 Prozent vom Anschaffungswert und in der nachfolgenden Zeit, der Nutzungsdauer von 10 Jahren gemäß dem Restbuchwert jährlich 20 Prozent abschreiben.

Achtung bei der Anwendung der degressiven Abschreibung

Wer die Möglichkeit der degressiven Abschreibung nutzen möchte, sollte folgendes beachten. Sei dem 01.01.2008 ist diese bei Neuanschaffungen nicht mehr zulässig. Dies war das Ergebnis von Gesetzesänderungen im Rahmen der Unternehmenssteuerreform. Wobei die Zulässigkeit in der späteren Abfolge, bereits ab 2009 und 2010 wieder für zulässig erklärt wurde. Hintergrund war hier die eintrübende Wirtschaft und die Einführung von einem Konjunkturprogramm der Bundesregierung. Wer heute noch von der degressiven Abschreibung Gebrauch machen möchte, muss sich vorher vergewissern, ob diese Methode der Abschreibung rechtlich noch möglich ist.

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