Abschreibungen, kurz AfA ( Absetzung für die Abnutzung) genannt, ist eine Definition im Rechnungswesen. Sie dient der rechnerischen und buchhalterischen Erfassung der jährlichen Wertminderung von Wertgegenständen eines Betriebes.
Die Abschreibungen unterliegen Gesetzen des HGB. Hier wird zwischen einer planmäßigen Abschreibung, dem normalem Verschleiß( technische Gründe) und der außerplanmäßigen Abschreibung unterschieden. Nicht Planmäßig können unter anderem eine starke Beschädigung durch Einwirkung von außen sein oder aber durch elementare Ereignisse. Abschreibungen finden bei vielen materiellen Gegenständen oder aber für Urkunden, Patente und Lizenzen statt. Sie sind wichtig, das so das Steueraufkommen entsprechend verringert.
Es gibt verschiedene Arten der Abschreibung. Man unterscheidet zwischen der degressiven und der linearen Abschreibung. Eine degressiven Abschreibung legt fest, dass jedes Jahr ein bestimmter Prozentsatz immer vom Buchwert des vergangen Jahres abgezogen. Dementsprechend sinken die Abschreibungsbeiträge Jahr für Jahr, das Anlagevermögen verliert an Wert. Eine Produktionsmaschine hat also in den ersten Jahren eine hohe Abschreibung, die sich dann entsprechend des Wertes der Maschine verringert. Dieser konstante Vorgang wird auch als geometrisch-degressive Abschreibung bezeichnet.
Abschreibungen beginnen immer mit der Anschaffung eines Gegenstandes oder einer Sache. Findet die Anschaffung, der Kauf eines Wirtschaftsguts in der Monatsmitte statt, so ist die Abschreibung anzupassen. Zur Schätzung der Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes gibt es in der AfA-Tabelle klare Richtlinien.
Ein fester Abschreibungsbetrag wird nach folgender Formel festgelegt:
Abschreibungsbetrag= Abschreibungssatz x Buchwert es Vorjahres
Hier gilt der Abschreibungssatz ist gleich die Abschreibungsprozentsatz, dieser beträgt in der Regel 30%. Im Jahr der Anschaffung wird der Buchwert natürlich in Anschaffungskosten/ Herstellungskosten ausgewiesen. Grundlage zur Errechnung der degressiven Abschreibung ist immer der Anschaffungswert, der sich dann von Jahr zu Jahr verringert und dementsprechend verringert sich die Höhe der Abschreibungskosten. Zum Ende der Abschreibung bleibt immer ein Restbuchwert bestehen.
Daher geht man dann immer in eine lineare Abschreibung über, damit der Restbuchwert zum Ende der Laufzeit auf 0 gesetzt werden kann. Die Höhe des Prozentsatzes bei der degressiven Abschreibung richtet sich danach, in welchen Jahr die Maschine gekauft wurde. So sind es entweder wird sind es 20% oder 30%. Zu einer linearen Abschreibung wird immer übergegangen, wenn die lineare Abschreibung höher wäre als der degressive Abschreibungsbetrag. Aus dem Buchwert und der Abschreibungshöhe ist dies schnell ersichtlich, wann und in welchen Jahr gewechselt werden muss. Dann ist auch der Buchwert bald auf 0.
Die folgende Tabelle soll dieses Rechenbeispiel in Zahlen ausdrücken.
Eine Holzfirma schafft eine Produktionsmaschine für 200000 EUR an. Der Abschreibungsprozentsatz hat eine Höhe von 30% für eine Nutzungsdauer von 5 Jahren.
Man sieht deutlich, dass im Jahr 2012 zur linearen Abschreibung gewechselt wurde, denn der Abschreibungsbetrag hätte bei der degressiven Abschreibung eine Wert von 29400. Die Höhe der AfA wurde so auf die restliche Laufzeit von 3 Jahren aufgeteilt. Hätte man den degressiven Abschreibungsbetrag weiter zu Grunde gelegt, wäre die Maschinen nicht in 5 Jahren abgeschrieben gewesen und der Restwert nicht auf 0.