Nutzungsdauer

Die Nutzungsdauer, auch unter den Begriffen Abschreibungsdauer, sowie Abschreibungszeitraum, oder betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bekannt, ist die Anzahl von Jahren oder von Monaten, über die vermögende Gegenstände vom Anlagevermögen, beispielsweise Computer, Autos, oder Maschinen verwendet werden können. Die Abschreibung nach Plan teilt die ursprünglichen Anschaffungskosten beziehungsweise Herstellungskosten auf die Jahre der Nutzung auf.

Diese wirtschaftliche Nutzungsdauer, und nicht die technische Nutzungsdauer ist von Bedeutung. Viele Betriebe richten sich für deren Handelsbilanz nach der amtlichen AfA-Tabelle der Finanzbehörde. Diese gibt die im Unternehmen gewöhnliche Nutzungsdauer für fast alle Anlagegüter für steuerliche Dinge vor. Es gibt eine typisierte Nutzungsdauer für beispielsweise Kraftfahrzeuge, egal ob es ein kleiner PKW ist oder eine große Limousine. Finanzanlagen, zum Beispiel Wertfonds oder Grundstücke haben keine Nutzungsdauer, das bedeutet die Nutzung ist zeitlich unbegrenzt.

Arten der Nutzungsdauer

Bei der Nutzungsdauer unterscheidet man verschiedene Arten, wie die technische Nutzungsdauer, die wirtschaftliche Nutzungsdauer und die rechtliche Nutungsdauer. Die mögliche Lebensdauer eines Investitionsgut, zum Beispiel nach wie vielen Jahren ist aus technischer Sicht das Motorrad defekt, wird mit der technischen Nutzungsdauer bestimmt. Durch Qualität, Intensität der Nutzung, sowie Reparaturen und Wartungsmaßnahmen wird die technische Nutzungsdauer ermittelt. Bei der Bestimmung für die Abschreibung bietet sie maximale grenze.

Die wirtschaftliche Nutzungsdauer hingegen ermittelt wie lange der Vermögensgegenstand wirtschaftlich verwendbar ist. Eine Software für Textverarbeitung zum Beispiel kann technisch eventuell Jahrzehnte genutzt werden. Jedoch aus wirtschaftlichen Gründen kann sie veralten, langsamer werden oder, nicht mehr kompatibel sein. Meistens wird sie schon nach beispielsweise zwei Jahren ausgetauscht oder durch ein Update erneuert.

Die technische Nutzungsdauer ist oft sehr viel länger als die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Unternehmen kaufen bereits,bevor das Anlagevermögen wirklich nicht mehr nutzbar ist, beispielweise bessere Maschinen für eine schnellere Produktion schnellere Produktion, da es wirtschaftlich sinnvoll ist. Für die Bemessung der Abschreibung ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer bedeutend.

Die rechtliche Nutzungsdauer betrifft Dinge die vom Gesetz her oder aus vertraglichen Gründen eine bestimmte Laufzeit vorgeben. Zum Beispiel eine Lizenz. Verträge werden durch Nutzungsdauern eingeschränkt. Möchte man Mietereinbauten, Bauten auf fremden Grundstücken, zum Beispiel abschreiben. Dann wird die Nutzungsdauer aus der Laufzeit der Mietverträge bestimmt. Hat der Mietvertrag eine Laufzeit von sieben Jahren und die Mietereinbauten würden zehn Jahre halten, geschieht die Abschreibung daher über sieben Jahre.

Die Restnutzungsdauer wird vom jeweiligen Bilanzstichtag aus gesehen, das bedeutet der Teil der kompletten Nutzungsdauer, die noch kommt. Die Nutzungsdauer ist somit der Zeitraum, in dem ein Gut der Wirtschaft für den betrieb zur Leistungserstellung zur Verfügung steht. Diese Nutzungsdauer beschreibt an, wie lange ein Anlagegut, beispielsweise ein Computer oder einer Maschine wahrscheinlich im Betrieb verbleibt

Die geschätzte Nutzungsdauer beschreibt den geplanten Zeitraum der betrieblichen Nutzung des Vermögens AfA-Tabellen oder Erfahrungswerte sind Basis für die betriebliche Kostenrechnung. Die tatsächliche Nutzungsdauer besagt erst im Nachhinein, wie lange das Gut wirklich verwendet werden kann. Diese geschätzte und die tatsächliche Nutzungsdauer müssen nicht immer übereinstimmen. Durch plötzliche Umstände wie Änderung der Kapazität zum Beispiel ändert sich die tatsächliche Nutzungsdauer. Dann erfolgt die Abschreibung mit verkürzter Nutzungsdauer.

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